Auswahlverfahren für Schwerpunktgruppen
Bewerbungen für Schwerpunktgruppen erfolgen im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung.
Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, einen Vorantrag einzureichen. Nach einer ersten Auswahlrunde werden erfolgreiche Bewerber und Bewerberinnen eingeladen, einen Vollantrag zu stellen. Diese werden in einem Review Panel unter Hinzunahme externer Gutachten vergleichend diskutiert. Eine Vorauswahl wird dem Beirat des Wissenschaftskollegs vorgestellt. Die letzte Entscheidung trifft die Rektorin.
Wesentlich für das Auswahlverfahren sind die vergleichende Abwägung und Bewertung der Kandidaturen entlang der disziplinspezifischen Auswahlkriterien und die Komposition des Fellowjahres.
Die qualitative Urteilsbildung umfasst die Berücksichtigung von Forschungsleistungen, die Bewertung des eingereichten übergreifenden Projekts sowie der individuellen Projekte nach Stringenz und Originalität sowie die sorgfältige Lektüre ausgewählter Publikationen.
Alle an der Auswahl beteiligten Personen werden gebeten, eine mögliche Befangenheit im Entscheidungsprozess offenzulegen. Grundlage hierfür sind die 2018 verabschiedeten Befangenheitsregeln.
Befangenheitskriterien für die Auswahlarbeit des Wissenschaftskollegs