Auswahlkriterien
Jede Kandidatur wird auf der Grundlage der individuellen Leistung bewertet. Bei der einzelnen Bewerbung geht es um die bisher erbrachten wissenschaftlichen Leistungen, die Qualität des eingereichten Projektvorschlags und um die Fähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber zum multidisziplinären Gespräch.
Disziplinspezifische Bewertungskriterien sind für die Beurteilung des bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs maßgeblich. In den Geisteswissenschaften und in allen Disziplinen, in denen die Monografie eine wichtige Rolle spielt, werden auch diese großen Veröffentlichungen intensiv begutachtet.
Die Beurteilungskriterien sind der jeweiligen Karrierestufe angepasst: Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes- und den Rechtswissenschaften spielt die Qualität der ersten großen Publikationen eine wichtige Rolle; bei bereits etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist ihr Einfluss auf das jeweilige Fach von größerer Bedeutung. Hierbei wird auch die internationale Rezeption der bisherigen Forschungsarbeit berücksichtigt.
Unabhängig von der Karrierestufe wird das Projekt danach beurteilt, ob es neue Wege einzuschlagen versucht.
Der reflektierte Vorschlag neuer Thesen oder Theorieansätze wird gegenüber der Reproduktion und Anwendung von Theoriemoden begrüßt; dabei soll es immer auch Raum für Unzeitgemäßes geben.
Bei ansonsten gleicher Qualität einer Bewerbung wird dasjenige Arbeitsvorhaben bevorzugt, das sich noch am Anfang befindet und folglich von einer Phase der ergebnisoffenen Forschung noch in stärkerem Maße profitieren kann. Die Beschreibung des Forschungsvorhabens soll zugleich aber Anhaltspunkte liefern, wie und nach welchen Kriterien vorgegangen wird.
Da es im Interesse des Wissenschaftskollegs ist, eine intellektuell diverse Gruppe mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Disziplinen wie Wissenschaftskulturen zusammenzustellen, werden auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Ländern und von Universitäten eingeladen, die international bislang weniger sichtbar sind. Kriterium der Auswahl ist hier die Stellung der Bewerberin oder des Bewerbers in der nationalen Wissenschaftslandschaft.
Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, deren Bewerbung abgelehnt wurde, können frühestens nach Ablauf von fünf Jahren erneut für eine Fellowship in Betracht gezogen werden. Ausschlaggebend hierfür ist der Zeitpunkt der Bewerbung. Diese Wiederbewerbungssperre gilt nicht für Bewerbungen im Rahmen der Ausschreibungen.
Zweimalige Fellowships sind nicht möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.