Leben und Arbeiten
Das Wissenschaftskolleg soll nach seiner Satzung „anerkannten Gelehrten die Ausführung selbstgewählter Forschungsarbeiten in Berlin ermöglichen“. Die Rektorin und die Verwaltung betrachten es als ihre Aufgabe, den eingeladenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Fellows) möglichst günstige Bedingungen für ihre Forschungsarbeiten zu bieten. Die Fellows kommen in der Regel für ein akademisches Jahr (16. September bis 15. Juli) nach Berlin. In Ausnahmefällen kann die Rektorin einen Fellow auch für einen kürzeren Zeitraum einladen.
Das wissenschaftliche Leben am Kolleg wird durch die Fellows selbst gestaltet und soll von externen Verpflichtungen so weit wie möglich freigehalten werden. Partnerinnen und Partner sowie Kinder von Fellows sind ebenfalls willkommen und bilden einen festen Bestandteil der Gemeinschaft. Diese „Lerngemeinschaft“ ist getragen von der Offenheit für und der Neugier auf die Perspektiven anderer Disziplinen und akademischer Kulturen.