Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern aller Nationen und aller Disziplinen der Sozial- und Geisteswissenschaften sind willkommen.
Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen für eine Bewerbung um eine Fellowship am Wissenschaftskolleg.
Bewerberinnen und Bewerber auf diese Ausschreibung müssen außerdem über einen Doktortitel in einer akademischen Disziplin der Geistes- oder Sozialwissenschaften verfügen, der nicht mehr als fünf Jahre vor Beginn des Stipendiums erworben wurde. Maßgeblich für die Berechnung dieser Frist sind das Datum der erfolgreichen Promotion (Datum des Zertifikats) und das Datum des Stipendienbeginns. Pflegezeiten, Karriereunterbrechungen, Teilzeitbeschäftigungen und andere Faktoren können auf Antrag bei der Berechnung der Fünfjahresfrist berücksichtigt werden. In diesem Falle bitten wir Sie, Angaben zu Ihrem beruflichen Werdegang und entsprechende Nachweise beizufügen.