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            • How does the Corona crisis affect the future of work and our view of it?
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          • März 2025
            • Editorial
            • Architekturen des Überlebens: Ein Interview mit Natalia Romik (Elkana-Fellow 2024/2025)
            • „Definitionen sind keine letzten Wahrheiten“
            • Weitere Videos aus der Wikothek
            • Die School of Human Rights Association: Für eine gerechte und demokratische Wissenschaft in der Türkei
            • Wissenschaftsfreiheit im Kleinen
            • Save the Date: Jahrestreffen des Fellowclubs
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          • Februar 2024
            • Editorial
            • Mit essbaren Insekten die Welt ernähren
            • Schöner Leben
            • Weitere Videos aus der Wikothek
            • Gespräch mit einer linkshändigen Friseurin: die Soziologin Barbara Thériault (Fellow 2023/2024)
            • Teller, die Fragen aufwerfen: Interview mit Chef de cuisine Sonja Frühsammer
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            • Save the Date – Treffen des Fellowclubs 2024
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          • Februar 2023
            • Editorial
            • Geschichtslehrer des Volkes
            • Krieg und Frieden. Vergangenheit und Zukunft der Ukraine
            • Frostig, beschämt, befreit
            • Musik eines Geflüchteten
            • Grußwort des Vorsitzenden
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          • März 2022
            • Editorial
            • Politik, Recht und Wissenschaft in Zeiten der Pandemie
            • Pandemics: The Maths, the Masks, the Madness
            • Roni Taharlev: Der Vorbote von Corona
            • Rachel Wheatley: Berlin mit Maske
            • Grußwort des Vorsitzenden
            • Save the dates – Fellowtreffen 2022
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            • Preise
            • Obituarium
          • Februar 2021
            • Editorial
            • Zwischen Eigenzeit und Interdisziplinarität
            • Sag's durch die Maske!
            • Was war und zu welchem Ende studiert man Trumpismus?
            • Als die Computer laufen lernten
            • Zum Abschied von Sonja Grund
            • Angelika Leuchter
            • Blog-Serie zur Wissenschaftsfreiheit
            • Save the dates – Fellowtreffen 2021 und 2022
            • Neue Publikationen in der Fellowbibliothek
            • Preise
            • Mitgliedschaft im Fellowclub
            • Obituarium
          • März 2020
            • Editorial
            • Verfassung als gewaltlose Revolution
            • Imre Kertész und die europäische Literatur der Gegenwart
            • Es sind die Verluste, welche die Polen umtreiben
            • Das Kolleg und der Osten – das New Europe College in Bukarest
            • Save the date - Fellowtreffen: Biodiversity: Conceptual Challenges in an Era of Rapid Change 11./12.Juni 2020
            • Neue Publikationen in der Fellowbibliothek
            • Preise
            • Mitgliedschaft im Fellowclub
            • Obituarium
          • March 2019
            • Editorial
            • Paintings for the Future
            • Landmark Papers Revisited
            • Working Futures
            • Society Benefits From Our Autonomy
            • Two Million Blossoms in a Jar
            • Save the Date - Meeting of the Fellows' Club: June 13-14, 2019
            • Lectures on Film
            • New Publications in the Fellows' Library
            • Preise
            • Join the Fellows' Club
            • Obituaries
          • März 2018
            • Editorial
            • A Good Bet: Five Years of the College for Life Sciences
            • Lectures on Film: Lisa Herzog
            • Return to Gdańsk
            • Sign the Gdansk Petition
            • Lecture Series: "Recht und Digitalisierung"
            • The Future of the Humboldt Forum: An Epiphany
            • (Almost) A Lifer
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            • Obi­tu­a­ri­um
          • March 2017
            • Editorial
            • Luca Giuliani: Facets of Stephen
            • Berliner Abend 2017
            • Michael Jennions: Walking Berlin
            • Nostalgia
            • Prizes
          • June 2016
            • Editorial
            • Daniel M. Weary: Three days at Wiko to imagine a new world
            • Katharina Wiedemann: Travelling Lights
            • William Marx: The Rising of Kaspar Hauser
            • Luc Steels: Grunewaldkirche, Bach, and Passions
            • Nostalgia
          • June 2015
            • Editorial
            • Adam S. Wilkins: Humanities and Natural Sciences
            • Rob Page: The Decline of the Humanities?
            • Alfons Söllner: From "Exilforschung" to "Emigrationsforschung"? A Journey in Memory.
            • Susan Rose-Ackerman and Bruce Ackerman: Wiko Then and Now: 1991-1992 and 2014-2015
            • Daniel Schönpflug: Ins Grüne
          • December 2014
            • Editorial
            • Sebastian Conrad: Global History
            • Sahotra Sarkar, Chris Margules: Biodiversity group at the Kolleg
            • Reinhart Meyer-Kalkus: On Uwe Pörksen: Camelot im Grunewald. Szenen aus dem intellektuellen Leben der achtziger Jahre
            • Meredith Reiches: "Literary studies and biology: The Shakespeare-Workshops at the Kolleg 2012 and 2013"
            • Simon Teuscher: Workshop: Perspectives on Actors in Social History
            • Gebhard Kirchgässner: Workshop “The Economic Model of Human Behaviour”
            • Gerald Wilkinson: Workshop “Mind the Gap: Closing the Gulf between Genomic and Phenotypic Studies of Sexual Selection”
            • Sonja Grund: News from the Fellows’ Club
          • May 2014
            • Editorial
            • Peter Reill: From the Wissenschaftskolleg zu Berlin to Wiko: Reflections on a Return after Twenty-Seven Years
            • Reinhart Meyer-Kalkus:Why artists are needed at research institutions
            • Martin Loughlin: Constitutions beyond the Nation-State
            • Franco Moretti: Invisible objects
            • Stefanie Rentsch: The Forum Transregionale Studien – its Mission and History
          • November 2013
            • Editorial
            • Jim Hunt: Ten Years in the Rearview Mirror
            • Thorsten Wilhelmy: My First Year at the Wissenschaftskolleg
            • Giovanni Frazzetto: The College for Life Sciences at the Wissenschaftskolleg
            • Reinhart Meyer-Kalkus: The Fellow Forum for Former Fellows
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Stiftungsurkunde der Wissenschaftsstiftung Ernst Reuter

Das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Wissenschaft und Forschung, Dr. Peter Glotz, und das Wissenschaftskolleg zu Berlin e.V., Institute for Advanced Study Berlin, vertreten durch den Rektor Professor Dr. Peter Wapnewski, errichten diese Stiftung zur Förderung der Wissenschaft und der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit aus Anlass und im Gedenken des 25. Todestages Ernst Reuters, der nach der nationalsozia­listischen Herrschaft den Grundstein für eine freiheitliche Entwicklung der Stadt legte, mit folgender Satzung:


§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

Die Stiftung führt den Namen „Wissenschaftsstiftung Ernst Reuter“. Sie ist eine rechts­fähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.


§ 2 Aufgaben der Stiftung

(1) Aufgabe der Stiftung ist es, den Mitstifter, das Wissenschaftskolleg zu Berlin e.V. – Institute for Advanced Study Berlin – (Kolleg) zu fördern. Dazu räumt sie ihm ein unentgeltliches Nutzungsrecht an den in § 3 Abs. 1 Buchst. a genannten Grundstücken ein, beschafft nach Maßgabe des § 4 die erforderlichen Mittel und leitet sie an das Kolleg weiter.

(2) Kann der in Absatz 1 genannte Stiftungszweck nicht erfüllt werden, so ist es Auf­gabe der Stiftung, die Wissenschaft und die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit zu fördern.

(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke ver­wendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3 Vermögen der Stiftung

(1) Das Vermögen der Stiftung besteht zunächst aus

a) dem unentgeltlichen Nutzungsrecht an den im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Grundstücken Berlin-Grunewald, Wallotstraße 19 und 21
b) Barmitteln
c) dem Grundstück Berlin-Grunewald, Koenigsallee 21, das der Stiftung von der Stiftung Volkswagenwerk für die Zwecke des Wissenschaftskollegs geschenkt und übereignet worden ist.

(2) Das Stiftungsvermögen ist grundsätzlich in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes können mit Zustimmung des Stiftungsrates die das Stiftungsvermögen von 250.000 DM übersteigenden Mittel vorübergehend in Anspruch genommen werden, wenn ihre Rückführung ge­sichert erscheint.


§ 4 Mittel der Stiftung

(1) Für Stipendien und den Betrieb des Kollegs werden der Stiftung jährlich haushalts­mä­ßige Zuwendungen des Landes Berlin, des Bundes und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften zur Verfügung gestellt.

(2) Die Stiftung darf hierüber hinaus Mittel Dritter annehmen, soweit deren Zweckbe­stim­mung ihren satzungsgemäßen Aufgaben entspricht und ihre Unab­hängigkeit durch die Annahme nicht gefährdet wird.

(3) Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde darf die Stiftung vorübergehend auch Mittel annehmen, deren Zweckbestimmung mit ihren satzungsgemäßen Aufga­ben in Verbin­dung steht, wenn dies

a) im Interesse der Stiftung liegt,
b) durch die Annahme der Mittel die Unabhängigkeit der Stiftung nicht gefähr­det wird und
c) durch Verwendung der Mittel die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufga­ben nicht beeinträchtigt wird.


§ 5 Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind

a) der Vorstand
b) der Stiftungsrat.


§ 6 Vorstand der Stiftung

Zum Vorstand der Stiftung soll der Leiter bzw. die Leiterin des Kollegs bestellt werden. Ist dieser nicht ernannt, bestellt der Stiftungsrat einen kommissarischen Vorstand. Der Vor­stand bestimmt, wer ihn für den Fall vertritt, dass er an der Ausübung des Amtes ver­hindert ist.


§ 7 Geschäftsführung

(1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung. Er ist dem Stiftungsrat verantwortlich.

(2) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich und unentgeltlich.

(3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

(4) Der Vorstand ist zur Rechnungslegung verpflichtet. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres sind Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung und über ihr Vermögen zu fertigen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 8 Stiftungsrat

(1) Der Stiftungsrat besteht aus

a) dem für den Geschäftsbereich Wissenschaft und Forschung zuständigen Mitglied des Senats von Berlin als Vorsitzender bzw. Vorsitzendem,
b) dem für den Geschäftsbereich Wissenschaft und Forschung zuständigen Mitglied der Bundesregierung, das im Falle der Verhinderung der bzw. des Vorsitzenden in Sit­zungen des Stiftungsrates den Vorsitz übernimmt,
c) zwei von der Mitgliederversammlung des Kollegs zu bestellenden Mitglie­dern.

(2) Die Mitglieder des Stiftungsrats zu Abs. 1 Buchstabe a)–c) können bis zu acht Per­sönlichkeiten des öffentlichen Lebens als weitere Mitglieder für vier Jahre kooptieren. Der Vorstand der Stiftung kann hierzu Vorschläge unterbreiten.

(3) Nach Vorschlag des Vorstandes kann der Stiftungsrat weitere Mitglieder wählen, soweit und solange sie in erheblichem Umfang Mittel zur Finanzierung des Wissenschaftskol­legs zur Verfügung stellen. Ist das weitere Mitglied eine öffentli­che Körperschaft oder eine juristische Person, bestimmt diese, durch wen sie sich vertreten lässt.

(4) Die Mitglieder nach Abs. 1 Buchstabe a) und b) können sich durch Angehörige ihrer Verwaltungen vertreten lassen. Die übrigen Mitglieder können sich vertre­ten lassen, in­dem sie ihre Stimme schriftlich auf ein anderes Mitglied übertragen.


§ 9 Aufgaben

(1) Der Stiftungsrat beschließt über:

  • die Richtlinien der Arbeit der Stiftung
  • den jährlichen Wirtschaftsplan
  • die Änderung der Satzung bzw. die Zustimmung zu Änderungen der Satzung des Kollegs (§ 12 Abs. 2 S. 2 der Satzung des Kollegs)
  • die Entlastung des Vorstandes
  • das Einvernehmen zur Einsetzung der Findungskommission zur Wahl der Rektorin bzw. des Rektors sowie das Einvernehmen zum Berufungsvorschlag nach § 6 Abs. 3 der Satzung des Kollegs
  • die Stellungnahme zur Wahl der Permanent Fellows nach § 9 der Satzung des Kollegs
  • über die Aufhebung der Stiftung oder über ihre Zusammenlegung mit einer ande­ren Stiftung
  • über die Zustimmung zu der Auflösung des Kollegs.
     

Die Rektorin bzw. der Rektor des Kollegs berichtet dem Stiftungsrat über die Arbeit des Instituts. Der Stiftungsrat nimmt zu dem Bericht der Rektorin bzw. des Rektors Stellung.

(2) Die Tätigkeit der Mitglieder des Stiftungsrates ist ehrenamtlich.


§ 10 Beschlussfassung

(1) Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen oder im Wege schriftlicher Abstim­mung.

(2) Die bzw. der Vorsitzende des Stiftungsrates lädt die Mitglieder mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zu den Sitzungen ein oder fordert sie zu schriftli­cher Abstim­mung auf.

(3) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder in der Sitzung anwesend ist. An einer schriftlichen Abstimmung muss sich min­destens die Hälfte der Mitglieder beteiligen, damit ein gültiger Beschluss zustande kommt.

(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entschei­det die Stimme der bzw. des Vorsitzenden. Beschlüsse, die Satzungsände­rungen oder Fragen von erheblichen finanziellen Auswirkungen zum Gegen­stand haben, können nicht gegen die Stimmen der Vertreter des Bundes und des Landes Berlin gefasst werden.


§ 11 Staatsaufsicht

(1) Die Stiftung unterliegt der Aufsicht des Senators für Justiz gemäß den Vorschrif­ten des Berliner Stiftungsgesetzes in der Fassung vom 10. November 1976 (GVBl. S. 2599).

(2) Beschlüsse über Satzungsänderungen, Aufhebung der Stiftung oder ihre Zusam­menle­gung mit einer anderen Stiftung bedürfen der Genehmigung der Aufsichts­behörde. Die Genehmigung ist vom Vorstand bei der Aufsichtsbehörde zu bean­tragen.

(3) Der Jahresbericht ist der Aufsichtsbehörde innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres vom Vorstand einzureichen.

(4) Jede Änderung der Zusammensetzung eines Organes der Stiftung ist der Aufsichts­be­hörde unverzüglich vom Vorstand anzuzeigen.


§ 12 Aufhebung der Stiftung, Wegfall des Zwecks

Bei der Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall ihres Zwecks (§ 2 Abs. 1 und 2; § 9 Abs. 1 Satz 1) erhält das Land Berlin seine eingezahlten Mittel und die gemeinen Werte seiner geleisteten und noch vorhandenen Sachanlagen (§ 3 Abs. 1 Buchst. a und b) sowie die Stiftung Volkswagenwerk das Grundstück Koenigsallee 21 (§ 3 Abs. 1 Buchst. c) zurück.

Zuletzt geändert am 14. Juli 2017.

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  • Satzung des Wissenschaftskollegs

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