
Schwerpunktgruppen
Neben Forscherinnen und Forschern, die während ihres Aufenthalts am Wissenschaftskolleg an individuellen Vorhaben arbeiten, lädt das Kolleg auch regelmäßig kleine Schwerpunktgruppen von bis zu fünf Personen ein, die zu einem gemeinsamen Thema forschen. Schwerpunktgruppen sollen sich der Bearbeitung origineller Fragestellungen widmen, die aus der Sicht der Einzeldisziplinen nicht in den Blick geraten. Das Themenspektrum für Schwerpunktgruppen ist in keiner Weise eingeschränkt; das Programm zielt jedoch auf Vorhaben, deren Bearbeitung eine zehnmonatige Zusammenarbeit in Präsenz erfordert. Die disziplinäre Zusammensetzung der Gruppe soll sich an den inhaltlichen Erfordernissen des Themas orientieren.
Bewerbungen für Schwerpunktgruppen erfolgen im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung.
Übersicht über aktuelle und ehemalige Schwerpunktgruppen am Wissenschaftskolleg
Voraussetzungen
Schwerpunktgruppen sollen sich der Bearbeitung origineller Fragestellungen widmen, die aus der Sicht der Einzeldisziplinen nicht in den Blick geraten. Die inhaltliche Ausrichtung der Gruppe ist frei. Dieser „Experimentiermodus“ profitiert besonders von heterogenen Konstellationen (verschiedener Disziplinen, Kulturen oder Generationen). Da das Kolleg jedoch wenige Bewerbungen im Bereich der Natur- und Technikwissenschaften hat, werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus diesen Disziplinen bei gleicher Qualität des Gruppenthemas bevorzugt.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Schwerpunktes sind ebenso wie für Einzelfellows intellektuelle Neugier, Interesse an fremden Disziplinen und Bereitschaft zum Gespräch auch jenseits des eigenen Fachinteresses entscheidende Voraussetzungen für einen fruchtbaren Fellowaufenthalt.
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die noch keine ganzjährige Fellowship am Wissenschaftskolleg zu Berlin innehatten. Die Antragstellenden dürfen nicht an derselben Einrichtung oder in einem bereits geförderten Verbundprojekt gemeinsam tätig sein. In der Regel haben Antragstellende mindestens eine Monografie oder mehrere Artikel in renommierten Zeitschriften veröffentlicht. Wie bei den individuellen Fellowships sind Bewerbungen von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern willkommen. Es gelten dieselben Voraussetzungen.
Forschungen, die eine dauernde Abwesenheit einzelner Schwerpunktgruppenteilnehmerinnen und -teilnehmer erfordern (in Laboren, Archiven oder anderen Einrichtungen außerhalb Berlins), sind für eine Schwerpunktgruppe nicht geeignet.
Wiederbewerbungen sind nur mit einem neuen Projekt und frühestens fünf Jahre nach der letzten Ablehnung möglich.
Angehörige Berliner Hochschulen können als Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Schwerpunktgruppen nicht berücksichtigt werden.
Auswahlkriterien für Schwerpunktgruppen
Schwerpunktgruppenanträge bestehen aus zwei Teilen: dem übergreifenden Antrag für die Schwerpunktgruppe und den einzelnen Bewerbungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin eines Schwerpunktgruppe wird auf der Grundlage der individuellen Leistung bewertet. Bei der einzelnen Bewerbung geht es um die bisher erbrachten wissenschaftlichen Leistungen, die Qualität des eingereichten Projektvorschlags im Rahmen der Schwerpunktgruppe und um die individuelle Fähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber zum multidisziplinären Gespräch. Dementsprechend kommen die bei den individuellen Fellowships ausgeführten Kriterien bei der Auswahl auch hier zur Anwendung.
Unabhängig von den Einzelbewerbungen seiner Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird das eingereichte Schwerpunktprojekt danach beurteilt, wo es neue Wege einzuschlagen versucht. Ein inter- oder multidisziplinärer Ansatz wird nicht als Wert an sich betrachtet, sondern stellt nur dann einen Wert dar, wenn er zu einer interessanten Überprüfung einer Fragestellung führt.
Auswahlverfahren für Schwerpunktgruppen
Bewerbungen für Schwerpunktgruppen erfolgen im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung.
Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, einen Vorantrag einzureichen. Nach einer ersten Auswahlrunde werden erfolgreiche Bewerber und Bewerberinnen eingeladen, einen Vollantrag zu stellen. Diese werden in einem Review Panel unter Hinzunahme externer Gutachten vergleichend diskutiert. Eine Vorauswahl wird dem Beirat des Wissenschaftskollegs vorgestellt. Die letzte Entscheidung trifft die Rektorin.
Wesentlich für das Auswahlverfahren sind die vergleichende Abwägung und Bewertung der Kandidaturen entlang der disziplinspezifischen Auswahlkriterien und die Komposition des Fellowjahres.
Die qualitative Urteilsbildung umfasst die Berücksichtigung von Forschungsleistungen, die Bewertung des eingereichten übergreifenden Projekts sowie der individuellen Projekte nach Stringenz und Originalität sowie die sorgfältige Lektüre ausgewählter Publikationen.
Alle an der Auswahl beteiligten Personen werden gebeten, eine mögliche Befangenheit im Entscheidungsprozess offenzulegen. Grundlage hierfür sind die 2018 verabschiedeten Befangenheitsregeln.
Befangenheitskriterien für die Auswahlarbeit des Wissenschaftskollegs