Auswahlverfahren
Fellowkandidaturen kommen auf zwei Wegen zustande: durch Selbstbewerbung und durch Vorschläge zur Berufung. Bewerbungen und Nominierungen können jederzeit eingereicht werden. Für die Selbstbewerbung steht eine elektronische Bewerbungsplattform zur Verfügung.
Einmal monatlich berät die Rektorin die Kandidaturen satzungsgemäß mit den Permanent Fellows.
Der Wissenschaftliche Beirat tagt zweimal jährlich, im Mai und im November, diskutiert alle Kandidaturen und gibt Empfehlungen zur Einladung. Zur Beurteilung des fachlichen Profils werden auch externe Gutachten eingeholt, die dem wissenschaftlichen Beirat zu seinen Beratungen vorliegen.
Die Einladung erfolgt nach Abschluss dieser Beratungen durch die Rektorin.
Wesentlich für das Auswahlverfahren sind die vergleichende Abwägung und Bewertung der Kandidaturen entlang der disziplinspezifischen Auswahlkriterien und die Komposition des Fellowjahres.
Die qualitative Urteilsbildung umfasst die Berücksichtigung von Forschungsleistungen, die Bewertung des eingereichten Projekts nach Stringenz und Originalität sowie die sorgfältige Lektüre ausgewählter Publikationen.
Alle an der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten beteiligten Personen werden gebeten, eine mögliche Befangenheit im Entscheidungsprozess offenzulegen. Grundlage hierfür sind die 2018 verabschiedeten Befangenheitsregeln.
Befangenheitskriterien für die Auswahlarbeit des Wissenschaftskollegs