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            • Editorial
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            • Daniel Schönpflug: Ins Grüne
          • December 2014
            • Editorial
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            • Meredith Reiches: "Literary studies and biology: The Shakespeare-Workshops at the Kolleg 2012 and 2013"
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            • Gerald Wilkinson: Workshop “Mind the Gap: Closing the Gulf between Genomic and Phenotypic Studies of Sexual Selection”
            • Sonja Grund: News from the Fellows’ Club
          • May 2014
            • Editorial
            • Peter Reill: From the Wissenschaftskolleg zu Berlin to Wiko: Reflections on a Return after Twenty-Seven Years
            • Reinhart Meyer-Kalkus:Why artists are needed at research institutions
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            • Franco Moretti: Invisible objects
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          • November 2013
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Köpfe und Ideen 2022

Ausgabe 17 / Juni 2022

„Das Informelle wurde formalisiert“

Nkatha Kabira im Interview mit Alexandra Kemmerer

Nkatha Kabira untersucht die Rechtstechniken afrikanischen Regierens und fördert eine kritische Erneuerung des Rechts in Wissenschaft und Praxis

Alexandra Kemmerer: Wegen der Corona-Beschränkungen können wir uns heute nicht persönlich im Wissenschaftskolleg zum Interview treffen. Sie sind ja noch in Nairobi ...

Nkatha Kabira: Ja, ich unterrichte hier gerade. Die Vorlesungen finden nun, nachdem die Corona-Beschränkungen gelockert wurden, wieder in Präsenz statt! Mit den Studierenden des ersten Jahres, die ich heute unterrichte, erprobe ich einen Moot Court, die Simulation eines Gerichtsverfahrens. Es macht ihnen wirklich Spaß, sich wie Anwälte zu kleiden und zu lernen, wie Anwältinnen zu sprechen, und zwar in Simulationen von Verfahren sowohl vor regionalen als auch vor internationalen Gerichten. Sie lernen, wie man recherchiert, wie man gute Texte schreibt, wie man analysiert und dann vor Gericht auftritt. Wir geben ihnen eine Frage, einen Fall, und dann müssen sie sich in Teams zusammenfinden und gegeneinander argumentieren. Das ist wirklich faszinierend. Und sie haben eine Menge Spaß dabei. Mir macht es wirklich große Freude, zu beobachten, wie sie ihre anfängliche Befangenheit überwinden und lernen, wie man recherchiert und dann öffentlich spricht und argumentiert. Ich bin froh über diese Art des praxisorientierten Unterrichtens, weil ich das Gefühl habe, dass wir nur sehr wenige afrikanische Anwältinnen und Anwälte haben, die vor internationalen oder auch nur vor regionalen Gerichten auftreten. Oft werden Afrikaner vor Gericht von Anwälten aus England oder den USA vertreten. Die Ausbildung unserer Studierenden soll dazu beitragen, dass sie mehr Selbstvertrauen gewinnen und in der Lage sind, für ihr Land zu verhandeln und auch vor internationalen Gerichten aufzutreten.

AK: Wie und wo haben Sie Jura studiert?

NK: Ich habe mein Grundstudium hier an der Universität von Nairobi absolviert. Nun bin ich hierher zurückgekommen und lehre dort, wo alles begann. Während meines Jurastudiums habe ich mich intensiv mit dem Prozess der Verfassungsgebung beschäftigt, in der Kommission zur Neufassung der kenianischen Verfassung, und das hat mein Interesse an transdisziplinären Ansätzen im Recht, am Nachdenken über Recht, an der Afrikanisierung und Indigenisierung des Rechts und an transformativen Ansätzen geweckt. Als ich nach Harvard ging, war ich bereits sehr neugierig darauf, wie sich das Recht mit anderen Disziplinen verbinden lässt und wie uns dies helfen könnte, die Situation, in der wir uns in afrikanischen soziopolitischen Kontexten befinden, besser zu verstehen. Die juristische Ausbildung in Kenia konzentriert sich größtenteils auf das britische Rechtsdenken, wir studieren viele der in England gelehrten Fälle, wir studieren englische Rechtsgeschichte. Die Herausforderung für unser Bildungssystem liegt also darin, dass es den sozialpolitischen Realitäten Afrikas nicht gerecht wird. Wir lernen all diese lateinischen Wörter: contra bonos mores, res iudicata, quicquid plantatur solo, solo cedit, all diese Wendungen. Vor Ort versteht niemand wirklich, worum es dabei geht. Ich weiß, dass das in vielen Teilen der Welt ein Problem ist. Schon als ich nach Harvard ging, störte mich die Tatsache, dass unser Ausbildungssystem nicht die Realitäten vor Ort widerspiegelt. Schließlich tragen wir die traditionelle schwarze Robe und die weißen gepuderten Perücken. Trägt man in Deutschland solche Perücken?

AK: Nein, die haben wir nicht. Ich denke, wir haben sie seit Jahrhunderten nicht mehr. Aber im Gerichtssaal tragen Anwälte, Richter und Protokollführer immer noch schwarze Roben, das ist zwingend vorgeschrieben.  

NK: In vielen Teilen Afrikas trägt man noch immer die schwarze Robe und die weiße, gepuderte Perücke, und das ist so eine Situationskomik – vor allem, weil es so wahnsinnig heiß ist, und dann trägt man die Perücke (lacht) ... Aber sie steht auch symbolisch für das Wissen, das wir mit uns tragen. Man spricht das Englisch der Königin, vermischt mit Latein, und dann trägt man etwas, das so weit von der Realität vor Ort entfernt ist ... Das hat mich sehr gestört. Als ich dann meinen Master machte – ich studierte internationale Menschenrechte und Völkerrecht an der Harvard Law School –, kam ich mit Gesellschaftstheorie, kritischem juristischen Denken, kritischem politischen Denken und politischer Ökonomie in Berührung. Ich fand es großartig, mehr über kritische Ansätze im Völkerrecht, über postmoderne Kritik und all das zu lernen. Dabei wurde mir unter anderem klar, dass diese Kritik nicht wirklich reist. Wie Edward Said, einer meiner Lieblingstheoretiker, sagt: Die Theorie reist, aber die Kritik bleibt zu Hause. Wir in Afrika haben all diese Theorien aus dem westlichen politischen Denken übernommen, angefangen bei Aristoteles und Platon, all diese westlichen politischen Philosophen, aber die Kritik ist nicht mit der Theorie gereist. Im Laufe der Jahre hat das Bildungssystem in vielen afrikanischen Ländern zwar das philosophische Denken des 18. oder 19. Jahrhunderts aufgegriffen, aber nicht die Entwicklung dieses Denkens als Ergebnis von Kritik. Ja, und dann bin ich nach Harvard gegangen und habe bei Janet Halley, Duncan Kennedy, David Kennedy und Sally Falk Moore weitere sieben Jahre lang promoviert. Es waren insgesamt etwa neun Jahre, die ich in Cambridge verbrachte, in denen ich wirklich in Wissen schwelgte und es genoss, etwas über Anthropologie, Politik und Wirtschaft und sogar Philosophie zu lernen – das war wirklich cool.

AK: Die Kluft zwischen einer traditionellen westlichen juristischen Ausbildung und den Realitäten vor Ort in Kenia fand einen Widerhall in der Bewegung der critical legal studies, der Sie in Harvard begegnet sind. Wie hat die Begegnung mit dieser kritischen Rechtswissenschaft Ihre Doktorarbeit beeinflusst?

NK: Ich habe Kommissionen erforscht. Und der Grund, warum ich mich mit ihnen beschäftigte, war, dass es so viele Kommissionen gab, über die Berichte geschrieben worden waren. In Afrika gibt es für alles eine Kommission: Bildungspolitik, ethnische Gewalt, Gehälter, öffentliche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Regulierung der Arbeitsbeziehungen, Korruption in der Regierung, nationaler und sozialer Zusammenhalt, Verfassungsgebung, Land, ungesetzliche Tötungen ... Jedes Mal, wenn es ein Problem gibt, wird eine Kommission eingesetzt, um das Problem vor Ort zu untersuchen. Deshalb gibt es so viele Berichte über alle möglichen Bereiche; man findet sie in den Nationalarchiven, überall online, und ich hielt sie für ein hervorragendes Instrument, um das Recht zu studieren – um zu untersuchen, wie sich das Recht im Laufe der Zeit entwickelt hat, das Aufeinandertreffen von afrikanischem Recht und westlichem Recht, das Aufeinandertreffen verschiedener pluraler Traditionen, des Nationalen und des Internationalen, des Globalen und des Lokalen, verschiedener ethnischer Gruppen, verschiedener Religionen, und wie diese mit verschiedenen Problemen umgehen. Damit hat alles angefangen, mit dem Reiz, alle Arten von Herausforderungen zu erforschen, mit denen wir in Afrika konfrontiert sind, und dann Kommissionen als Instrument zu verwenden, das uns hilft, die Diskrepanz zwischen dem Recht in der Praxis und dem Recht in den Büchern zu erkennen. Das Recht, wie es in der Verfassung festgeschrieben ist, steht im Gegensatz zu den Stimmen der Menschen, die in den Kommissionsberichten zu hören sind, in den wortwörtlichen Aufzeichnungen, in denen sie das Problem beschreiben. Ich untersuchte Kommissionen als Instrumente des Regierens in Kenia und sah mir an, wie Kommissionen in vielen Teilen Afrikas zwischen verschiedenen widersprüchlichen Interessen vermittelt haben – dem Konflikt zwischen individuellen und kommunalen Rechten, dem Konflikt zwischen Formalismus und Informalismus, Konflikten zwischen dem Recht in den Büchern und dem Recht in der Praxis. Die kritische Rechtstradition gab mir die Werkzeuge, die ich brauchte, um die Technologien des Regierens, die Technologien des Rechts und die Art von Recht besser zu verstehen, die in vielen Teilen Afrikas als Ergebnis der Begegnung zwischen westlichem und afrikanischem politischem Denken entstanden ist, und die bricolage, die als Ergebnis dieser Verbindung zwischen beiden entstanden ist.

AK: Wie verhält sich diese bricolage zum institutionalisierten System? Kommissionen bieten einen informellen Rahmen für die Behandlung von Fragen, die man in einem institutionalisierten System entweder nicht behandeln will oder nicht behandeln kann. Die eigentliche Herausforderung besteht jedoch darin, die in Kommissionen mögliche Verbindung verschiedener normativer Auffassungen, Rechtstraditionen und theoretischer Traditionen von Recht und Praxis in das System von Justiz und Verwaltung zurückzuführen. Wie kann das gelingen?

NK: In Kenia und vielleicht auch in Südafrika, Simbabwe wie auch weiteren afrikanischen Ländern wurde das „Bricolage“-Prinzip in den konstitutionellen Ordnungsrahmen aufgenommen. In der kenianischen Verfassung von 2010 wurde zum Beispiel anerkannt, dass es mehrere Formen von Recht gibt. Gewohnheitsrecht, Völkerrecht, Gesetzesrecht, englisches Recht: All das wird durch Artikel zwei der Verfassung zu einem festen Bestandteil der Rechtsquellen in Kenia. Dies war möglich, weil die Kommission, deren Arbeit die Verfassung Kenias hervorgebracht hat, solche Vorschläge machte. Denn es ist wichtig, dass die kenianische Verfassung, die kenianischen Gesetze die Realität vor Ort widerspiegeln – die Vielfalt und den Pluralismus der Gesetze und Normen, die es gibt. Zum anderen hat die Verfassung die Kommission als institutionellen Rahmen, als Governance-Rahmen institutionalisiert. In meiner Arbeit beschreibe ich, wie es dazu kam, dass Kommissionen eine so zentrale Rolle in der Regierungsarbeit bekamen. Die kenianische Verfassung hat 15 verfassungsmäßige Kommissionen, die permanente Strukturen sind. Wir haben eine Kommission für jeden Bereich, der in der Vergangenheit strittig war – für Land, für Wahlen, für Gehälter, für Grenzen usw. Es gibt Leute, die behaupten, dass Kommissionen in Afrika neben Judikative, Legislative und Exekutive die vierte Gewalt im Staat sind. Die Kommissionen versuchen, mit der vorhandenen Vielfalt auf unterschiedliche Weise umzugehen. So schreibt das Gesetz beispielsweise vor, dass die Kommissionsmitglieder aus unterschiedlichen Milieus, Ethnien und Religionen stammen müssen, damit die Kommission aus einem breiten Spektrum von Akteuren besteht. Es stimmt allerdings, dass es immer wieder Spannungen gibt. In einem meiner Aufsätze geht es um die dauerhaften Spannungen, die in der Verfassung verankert wurden. Und Sie haben völlig recht, was passiert ist, war, dass das Informelle formalisiert wurde, die Tradition wurde formalisiert, und das internationale Recht wurde formalisiert, neben der Kultur und der Tradition. Einerseits erlaubt das Recht traditionelle Praktiken wie zum Beispiel die Genitalverstümmelung von Frauen. Andererseits ist auch das internationale Recht eine Rechtsquelle, und das Maputo-Protokoll oder sogar das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) sprechen von Frauenrechten und davon, dass diese Kultur mit dem Recht in Konflikt steht. Es gibt einen weiteren Aufsatz dazu von mir mit dem Titel „Wanjiku and The Wig: Kenya’s Legal Transformation Dance“, in dem diese beiden Ideen, diese beiden Formen des sozio-rechtlichen Bewusstseins mobilisiert werden. Wanjiku ist die Stimme des Volkes, die Perücke ist die Stimme des Juristen, und ich beschreibe die beständigen Bemühungen, diese beiden Prinzipien miteinander zu versöhnen, als eine Art Tanz. Manchmal gewinnt die Perücke, manchmal gewinnt Wanjiku– was bedeutet, dass manchmal die Stimmen des Volkes triumphieren, manchmal gewinnt der Formalismus. Es ist das Ergebnis dieses Tanzes oder dieser Begegnung, das uns hilft, die Art von Recht zu verstehen, die in afrikanischen gesellschaftspolitischen Kontexten zum Tragen kommt. Und mit den Kommissionen und der Forderung nach öffentlicher Beteiligung, die sicherstellt, dass die Stimmen der Menschen gehört werden, gibt es verschiedene Arten von Instrumenten und von Konzepten. So werden zum Beispiel traditionelle Formen des Umgangs mit dem Klimawandel, traditionelle Formen des Umgangs mit der Umweltpolitik ins Spiel gebracht – im Unterschied zu einem internationalen Rechtsrahmen, der nicht immer mit dem übereinstimmt, womit sich die Menschen vor Ort beschäftigen.

AK: Ein traditioneller Tanz ist natürlich nicht nur reine Freude, er ist eine ernste Angelegenheit; er beinhaltet rituelle Aspekte, aber er ist auch ein ästhetischer und letztlich kreativer Prozess. Ganz am Ende Ihres Wiko-Arbeitsvorhabens sagen Sie: „Die Zukunft des Rechts in Afrika liegt im Entwirren und Verstehen des Rechts der Kommissionen.“ Da gibt es also doch viel Hoffnung und Optimismus ...

NK: Absolut!

AK: Würden Sie sagen, dass es große Unterschiede gibt, wenn Sie verschiedene afrikanische Regionen untersuchen? Wenn Sie in Ihrer Forschung über Kommissionen Südafrika und sicherlich auch andere Teile Afrikas außerhalb Kenias betrachten, sind da unterschiedliche Dynamiken im Spiel?

NK: Das ist eine sehr gute Frage. Tatsächlich konzentriert sich meine Arbeit am Stellenbosch Institute for Advanced Study auf eine vergleichende Analyse, um zu sehen, was in Südafrika, Ghana und Nigeria passiert. Ich kann sagen, dass ich definitiv einige Ähnlichkeiten erkennen kann. Ich kann etwas erkennen, das ich „Pro-Kommissionismus“ versus „Anti-Kommissionismus“ nenne. Ich glaube, das ist eine globale Sache. Historisch gesehen gab es in Kanada und Australien sowie in den USA eine massive Kritik an Kommissionen: Der Vorwurf war, dass sie nichts täten. Und dann sehe ich eine andere Art von Geschichte, nämlich die der Befürworter von Kommissionen, die sehen, dass aus dem Diskurs, den Kommissionen hervorgebracht haben, etwas entsteht. Ich sehe das in Südafrika, wenn zum Beispiel von der Wahrheitskommission die Rede ist, und in Ghana mit seinen vielen Kommissionen, wie der Verfassungskommission, die Verfassungsänderungen herbeigeführt hat. Das Gleiche in Simbabwe. Und auch in Nigeria gibt es so viele Kommissionen! Die Kritik ist dieselbe, aber es gibt auch Menschen, die sehen, dass in diesen Kommissionen etwas passieren könnte. In den meisten afrikanischen Staaten haben wir es also mit zwei Narrativen zu tun. Trotz der Kritik stellt sich die Frage: Warum haben wir sie weiterhin? Warum richten Regierungen in aller Welt immer wieder neue Kommissionen ein? Welche Lücke füllen sie? Warum werden sie immer wieder als Option für notwendige Maßnahmen ins Spiel gebracht? Die andere Sache ist, dass die Konstitutionalisierung von Kommissionen in afrikanischen Ländern eine sehr wichtige Rolle gespielt hat. In anderen Teilen der Welt habe ich das nicht so oft gesehen – vielleicht in Asien, aber die meisten ständigen Kommissionen, die konstitutionalisiert wurden, waren eine Schöpfung afrikanischen Regierens, Land zum Beispiel. Land bildet nach wie vor den Mittelpunkt vieler dieser strittigen Fragen in Bezug auf Regierungsarbeit in vielen afrikanischen Ländern. Es werden also Landkommissionen eingerichtet. Oder auch die Wahlkommissionen. Ich glaube, fast jedes afrikanische Land hat eine verfassungsmäßige Wahlkommission, die sich mit Wahlen befasst, und wir wissen, dass Wahlen in vielen Teilen Afrikas mit Vorfällen politischer und ethnischer Gewalt verbunden sind.

AK: Wie reagieren Ihre Studentinnen und Studenten auf dieses Thema? Ist das Thema „Kommissionen“ ein neuer Kurs im Lehrplan, oder war es an Ihrer juristischen Fakultät schon früher Standard?

NK: Es ist völlig neu, wir unterrichten es zum ersten Mal. Ich habe den Kurs nach meiner Promotion eingeführt. Gleich nachdem ich aus Harvard zurückgekommen war, schlug ich dieses neue Thema vor, es war nicht einfach, aber man akzeptierte die Bedeutung des Kurses und erkennt jetzt auch die Relevanz. Die Studierenden haben wirklich Spaß daran, weil wir etwas behandeln, das für uns so real ist. Indem wir Kommissionen studieren, untersuchen wir unsere alltäglichen Governance-Probleme. Kommissionen sind wirklich ein fantastisches Werkzeug, ein hervorragendes Mittel, das uns hilft, Recht in Afrika zu studieren, die uns hilft, Governance in Afrika zu studieren.

AK: Ist das „die Zukunft des Rechts“, die in Ihrem Forschungsprofil so deutlich hervortritt?

NK: „Die Zukunft des Rechts in Afrika“ ist ein Projekt, das ich im Rahmen der Law and Society Association als internationale Forschungskooperation ins Leben gerufen habe. 1960 gab es eine Konferenz mit dem gleichen Namen, und wir wollen diesen Moment wieder aufleben lassen, indem wir heute dieselben Fragen stellen, die 1960 gestellt wurden. Gemäß der Konferenz von 1960 sollte das Recht in Afrika eher formal und positivistisch sein und dann vereinheitlicht werden – aber was wir mit unseren aktuellen transdisziplinären Ansätzen in Bezug auf Recht und der Hinwendung zu den Verbindungen zwischen Recht und Politik, Recht und Wirtschaft sehen, ist wie ein Bruch, eine Zerschlagung dieser Vision der Konferenz von 1960. Nun planen wir eine neue Konferenz, um diese Fragen mit Menschen aus ganz Afrika wieder aufzugreifen und um zu sehen, wohin wir uns mit dem Recht und insbesondere mit der Bedeutung von Kommissionen innerhalb der Zukunft des Rechts in Afrika entwickeln. Ich liebe solche Zukunftsfragen.

Mehr zu: Nkatha Kabira

Fotos: © Maurice Weiss

Institute for Advanced Study

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