FAQ
Brauche ich Empfehlungsschreiben?
Empfehlungsschreiben sind nicht notwendig. Alle Bewerbungen werden durch den Wissenschaftlichen Beirat sowie von Fachgutachterinnen und Fachgutachter evaluiert.
Kann sich meine Lebenspartnerin oder mein Lebenspartner gleichzeitig bewerben?
Ja. Dabei werden die Bewerbungen beider Partner individuell und unabhängig voneinander begutachtet und entschieden. Das Wissenschaftskolleg macht jedoch auch mitreisenden Partnern und Partnerinnen zahlreiche Angebote, damit sie die Zeit am Wissenschaftskolleg möglichst produktiv und angenehm verbringen können.
Welche Angebote gibt es für meine Familie?
Das Wissenschaftskolleg unterstützt bei der Suche nach Schulen und Kinderbetreuung und stellt für die mitreisenden Partnerinnen und Partner Kontakte zu Berliner Institutionen her. Partnerinnen und Partner können zudem alle Services des Hauses nutzen (Bibliothek, IT etc.) und sind zu allen Veranstaltungen und Mahlzeiten willkommen.
Kann ich die Fachgutachten einsehen?
Nein. Die Entscheidungen über Einladung bzw. Ablehnung fällt auf Grundlage einer vergleichenden Lektüre der Anträge und der zugehörigen Gutachten. Daher sind die einzelnen Fachgutachten nicht aussagekräftig und werden nicht zugänglich gemacht.
Kann ich mich wiederbewerben?
Wiederbewerbungen sind nur mit einem neuen Projektvorhaben nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren möglich. Es zählen die Zeitpunkte der Bewerbung. Diese Wiederbewerbungssperre gilt nicht für Bewerbungen im Rahmen der Ausschreibungen.
Darf ich mich bewerben, wenn ich in Berlin lebe?
Ja, Sie dürfen jedoch zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Berlin affiliiert sein.
Kann ich mich erneut bewerben, wenn ich schon einmal Fellow war?
Nein. Zweimalige Fellowships sind nicht möglich. Ausgenommen sind short-term Junior Fellows (Iso Lomso, CfLS, ESEB).
Kann ich mich auch für einen kürzeren Zeitraum (weniger als 10 Monate) bewerben?
Kürzere Aufenthalte sind nur im Rahmen spezieller Programme (wie z.B. des College for Life Sciences) und auf besondere Einladung der Rektorin möglich. Für letztere Kategorie ist die Selbstbewerbung ausgeschlossen.
Verbessern sich meine Chancen, eingeladen zu werden, wenn ich vorgeschlagen werde?
Nein. Das Wissenschaftskolleg begrüßt sowohl Vorschläge als auch Selbstbewerbungen und behandelt sie gleich.
Welche Fristen muss ich bei der Bewerbung um eine Fellowship beachten?
Grundsätzlich sind Selbstbewerbungen jederzeit möglich. Der Vorlauf beträgt ca. zwei Jahre von der Bewerbung bis zum Antritt der Fellowship, um sowohl die für die Fellows notwendigen Abtimmungen mit ihren Heimateinrichtungen zu gewährleisten, als auch die Einladung von Familien zu ermöglichen. Forschende in einem frühen Karrierestadium können sich im Rahmen spezieller Calls für eine Fellowship bereits im darauffolgenden akademischen Jahr bewerben. Der Early Career Call für Geistes- und Sozialwissenschaften läuft regelmäßig vom 1. Juni bis zum 1. September eines jeden Jahres, derjenige für die Lebens- uns Naturwissenschaften vom 1. August bis zum 1. Oktober.
Wann kann ich mit einer Entscheidung rechnen?
Der Wissenschaftliche Beirat tagt zweimal im Jahr, im Mai und im November. Unmittelbar danach werden die Kandidatinnen und Kandidaten über den Ausgang der Entscheidung informiert. Wird eine Bewerbung nicht besprochen oder die Entscheidung verschoben, werden die Kandidatinnen und Kandidaten über eine Verschiebung auf die nächste Beiratssitzung benachrichtigt. Bei den Early Career Calls werden die genauen Daten der Entscheidung im jeweiligen Call benannt.
Muss ich mich für ein konkretes akademisches Jahr bewerben?
Für reguläre Bewerbungen bietet das Wissenschaftskolleg zwei akademische Jahre zur Auswahl an. Sie können sich entweder für ein konkretes akademisches Jahr bewerben oder, wenn Sie zeitlich flexibel sind, beide akademischen Jahre als Optionen angeben. Die Einladung wird für ein konkretes Jahr ausgesprochen. Im Falll der Early Career Calls beginnen die Fellowships im darauffolgenden akademischen Jahr.