Wissenschaftskolleg zu Berlin
Institute for Advanced Study
Wallotstraße 19
D-14193 Berlin
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E-Mail: wiko@wiko-berlin.de

Leben und Arbeiten am Wissenschaftskolleg - im Einzelnen

Das Wissenschaftskolleg soll nach seiner Satzung "anerkannten Gelehrten die Ausführung selbstgewählter Forschungsarbeiten in Berlin ermöglichen". Der Rektor und die Mitarbeiter betrachten es als ihre Aufgabe, den Fellows – den eingeladenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – möglichst günstige Bedingungen für ihre Forschungsarbeiten zu schaffen. Die Fellows kommen in der Regel für ein Akademisches Jahr (von Oktober bis Juli) nach Berlin. In Ausnahmefällen kann der Rektor auch für einen kürzeren Zeitraum einladen. Das wissenschaftliche Leben am Kolleg wird durch die Fellows selbst gestaltet und soll von externen Verpflichtungen weitgehend freigehalten werden. Frühere Fellows haben in ihren Erfahrungsberichten – sie meinten dies als Rat an zukünftige Fellows, um das Fellowship optimal zu nutzen – wiederholt betont, wie wichtig es für sie war, ohne frühere Verpflichtungen ("Altlasten") anzukommen und sich zu möglichst wenig fortlaufenden Aufgaben verpflichten zu lassen.

Die folgenden Informationen geben Aufschluss über die wichtigsten allgemeinen Bedingungen eines Aufenthaltes am Wissenschaftskolleg. Für Besucher, die nur für einige Tage oder Wochen anwesend sind, gelten modifizierte Regeln, die im Einzelfall abgesprochen werden.

Stipendium

Der Rektor des Wissenschaftskollegs schließt mit jedem Fellow vor dessen Ankunft eine Vereinbarung ab, in der die spezifischen Bedingungen des Aufenthaltes einvernehmlich festgelegt werden. Diese Vereinbarung wird vom Sekretär des Wissenschaftskollegs vorbereitet, der für Rückfragen jederzeit zur Verfügung steht. Viele der im Folgenden beschriebenen Regelungen gehen auf den Umstand zurück, dass das Wissenschaftskolleg im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, über deren Verwendung der Rektor nach den Regeln der öffentlichen Verwaltung Rechenschaft ablegen muss.

Fellows erhalten im Rahmen gewisser Höchstgrenzen Stipendien und Wohnungszuschüsse als Ausgleich für jene Kosten, die ihnen durch einen Aufenthalt in Berlin entstehen, und zwar in der Regel für die Dauer der zehn Monate des Akademischen Jahres (1. Oktober bis 31. Juli). Der Stipendienfonds des Wissenschaftskollegs ist so bemessen, dass nur wenige Vollstipendien angeboten werden können. Alle Fellows werden deshalb gebeten, darauf hinzuwirken, dass ihre Heimateinrichtung oder eine andere Institution/Stiftung ihr Gehalt ganz oder teilweise übernimmt.

  1. Das Wissenschaftskolleg ist sich bewusst, dass eine solche Beteiligung der Heimateinrichtung nicht immer möglich ist, sei es aufgrund der generellen Bedingungen im Herkunftsland, sei es aufgrund der individuellen Situation des Fellows. In diesen Fällen erhalten Fellows für die Dauer ihres Aufenthaltes in Berlin ein Stipendium, das sich an ihrem bisherigen Gehalt bzw., falls dies ein für Berliner Verhältnisse unangemessener Maßstab ist, an deutschen Universitätsgehältern orientiert. Der Berechnung wird das Nettogehalt des Vorjahres zugrunde gelegt. Unterschiede der Lebenshaltungskosten werden dabei auf der Grundlage der Angaben des deutschen Statistischen Bundesamtes beachtet. Das Stipendium ist in Deutschland steuerfrei. Nebeneinkünfte der Fellows oder das Gehalt ihrer Ehepartner können grundsätzlich nicht einbezogen werden. Für die Festsetzung des Stipendiums benötigt das Wissenschaftskolleg eine Bescheinigung über das Gehalt im Jahr vor dem Fellowship.

  2. Erfahrungsgemäß ist die Beurlaubung unter Fortzahlung der vollen Bezüge die günstigste Lösung. Hochschullehrer aus der Bundesrepublik Deutschland und aus der Schweiz werden in der Regel auf ihren Antrag hin für die Dauer ihrer Tätigkeit am Wissenschaftskolleg von den Verpflichtungen an ihrer Hochschule freigestellt. Das Wissenschaftskolleg strebt mit Fellows aus anderen Ländern entsprechende Arrangements an. Soweit erforderlich, kann es - im Rahmen der Höchstgrenze - die Kosten für eine Vertretung bis zur Höhe des Gehalts des Fellows erstatten. Die Vertretung sollte möglichst als Gelegenheit verstanden werden, einem jüngeren Wissenschaftler mit den Mitteln des Wissenschaftskollegs Lehrerfahrung zu verschaffen. Bei geringen Vertretungskosten kann das Wissenschaftskolleg dem Fellow zusätzlich einen Ausgleich für Mehrbelastungen bezahlen, insgesamt jedoch nicht mehr, als der Fellow als Stipendium erhalten würde.

  3. Wenn die Heimateinrichtung das Gehalt nur teilweise übernehmen kann (z. B. für ein Sabbatical), erhalten die Fellows vom Wissenschaftskolleg ein Stipendium, das die Einkommensdifferenz kompensieren soll und gegebenenfalls auch andere Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt.

  4. Neben dem Stipendium stellt das Wissenschaftskolleg eine Forschungspauschale zur Verfügung. Die Kosten für dienstliche Fotokopien (Selbstbedienung) sowie Post-, IT- und Bibliotheksgebühren werden pauschal übernommen. Die Telefongebühren werden jedem Fellow einzeln angerechnet und vom Wissenschaftskolleg bis zur Höhe von € 75 pro Monat übernommen; die darüber hinausgehenden Gebühren werden dem Fellow in Rechnung gestellt.

  5. Das Wissenschaftskolleg übernimmt die Kosten der An- und Abreise für Fellows sowie für diejenigen Familienangehörigen, die sie für den gesamten Zeitraum begleiten und deren Aufenthaltsdauer mindestens 3 Monate beträgt. Flüge werden in der Regel in Abstimmung mit den Fellows durch das Wissenschaftskolleg gebucht und bezahlt; die Kosten für Bahntickets werden erstattet. Bei Anreise mit dem Auto wird - bis zur Höchstgrenze von € 130 - eine Pauschale von € 0,20 pro Kilometer bezahlt. Ab einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten erhalten die Fellows die Kosten für den Transport von Arbeitsmaterialien und Reisegut bis zu einer Höhe erstattet, die nach Entfernung und Anzahl der begleitenden Familienangehörigen (zwischen € 500 und € 1.800 hin und zurück) abgestuft ist.

  6. Das Fellowship des Wissenschaftskollegs begründet kein Arbeitsverhältnis. Aus diesem Grund besteht keine Sozialversicherungspflicht; dementsprechend leistet das Wissenschaftskolleg keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

  7. Alle ausländischen Fellows werden gebeten zu klären, inwieweit ihre Krankenversicherung Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten erbringt. EU-Bürger sind mit der Europäischen Versicherungskarte (EHIC) europaweit krankenversichert. Wenn die Krankenversicherung keine ausreichenden Leistungen für die Zeit des Aufenthaltes am Wissenschaftskolleg garantiert, kann das Wissenschaftskolleg Fellows und ihre unmittelbaren Angehörigen über einen Gruppenvertrag bei der EUROPA Krankenversicherung AG versichern. Der Beitrag beläuft sich auf ca. € 85 monatlich; das Wissenschaftskolleg übernimmt 50 % der Versicherungsprämie für Fellows und ihre Angehörigen.

  8. Etwa neun Monate vor Beginn des Aufenthaltes bittet das Wissenschaftskolleg die zukünftigen Fellows mit Hilfe eines Fragebogens um Informationen zu ihrer Situation (Stipendium, Wohnung, etc.), um auf dieser Grundlage die Vereinbarungen vorzubereiten.

Wohnungen und Wohnungszuschuss/Arbeits- und Gästezimmer

Für Fellows, die ohne Begleitung kommen, verfügt das Wissenschaftskolleg in seinen eigenen Gebäuden über mehrere Ein-Zimmer-Apartments, zum Teil verbunden mit einem gesonderten Arbeitsraum. Für Fellows mit Familie hat das Wissenschaftskolleg 28 Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen in der Villa Walther angemietet. Die Wohnungen sind voll möbliert und eingerichtet. Sie werden den Fellows in der Regel für die Zeit von Oktober bis Juli vermietet und stehen nur in Ausnahmefällen (z. B. Schulbeginn für begleitende Kinder, vorbereitender Deutschkurs) auch in den Monaten August und September zur Verfügung, da in dieser Zeit die notwendigen Reinigungs- und Renovierungsarbeiten durchgeführt werden.

Soweit Fellows fortlaufende Kosten durch ihre heimatliche Wohnung haben und die Miete in Berlin einen zumutbaren Eigenanteil überschreitet, gewährt das Wissenschaftskolleg einen Wohnungszuschuss, um finanzielle Nachteile auszugleichen, die ihnen durch die Berliner Wohnung entstehen. Fellows, die vom Wissenschaftskolleg ein Stipendium erhalten, zahlen eine Eigenbeteiligung an der Kaltmiete in Höhe von 10 % ihres Stipendiums (mindestens € 250). Wird eine größere Wohnung gewünscht, als das Wissenschaftskolleg anbietet, werden zusätzlich 5 % als Eigenanteil in Rechnung gestellt. Fellows, die unter voller Fortzahlung ihres Gehaltes von ihren Heimatuniversitäten beurlaubt werden oder aus anderen Gründen (z. B. sabbatical) kein oder nur ein geringes Stipendium von Seiten des Wissenschaftskollegs benötigen, kann der Eigenanteil erlassen werden; sie erhalten also einen Wohnungszuschuss in Höhe der Miete. Die Nebenkosten (Betriebskosten, Heizung, Wasser, Strom) gehen in jedem Fall zu Lasten der Fellows. Wenn Fellows ihre heimatliche Wohnung während des Fellowships vermieten können, vermindert sich der Wohnungszuschuss um 50 % der Mieteinnahmen.

Im Wissenschaftskolleg gibt es 25 Arbeitszimmer für Fellows, also nicht genug, um jedem Fellow ein gesondertes Büro anzubieten. Deshalb haben bei der Verteilung Fellows Vorrang, die von ihrer Familie begleitet werden und in ihrer Wohnung kein Arbeitszimmer haben.

Das Kolleg verfügt über einige Gästezimmer. Sie dienen der kurzfristigen Unterbringung von wissenschaftlichen Gästen, ehemaligen Fellows oder nahen Familienangehörigen der Fellows, die sie nicht in ihrer Wohnung unterbringen können.

Wissenschaftliches Leben

Institutes for Advanced Study verstehen sich als Orte, die besonders herausragenden oder vielversprechenden Gelehrten die Gelegenheit bieten, für ein Jahr frei von den Verpflichtungen und Ablenkungen des universitären Alltags und im Austausch mit anderen Wissenschaftlern ein Forschungsvorhaben ihrer Wahl voranzutreiben oder zu vollenden, von dem sie sich wesentliche Erkenntnisfortschritte versprechen. Im Rahmen von Schwerpunktgruppen kann der Aufenthalt auch auf ein gemeinsames Vorhaben mehrerer Fellows angelegt sein. Im Interesse einer möglichst anregenden Wirkung des Zusammenlebens von ca. 40 Fellows unterschiedlicher Fachrichtungen und Nationen haben sich in den vergangenen Jahren bestimmte Konventionen entwickelt: das Dienstagskolloquium, die gemeinsamen Mahlzeiten und die Residenzpflicht. Im Übrigen werden das wissenschaftliche Leben und die gemeinsame Arbeit der Fellows durch diese selbst gestaltet. Das Kolleg bietet Räume und Hilfe bei der Organisation von Seminaren und bei der Einladung von Gästen an. Die Partner der Fellows sind zu allen Veranstaltungen – auch zu den gemeinsamen Mahlzeiten – willkommen. Soweit sie wissenschaftlich arbeiten und dabei Unterstützung brauchen, können sie im Rahmen der gegebenen Kapazitäten die Dienstleistungen des Wissenschaftskollegs wie Fellows in Anspruch nehmen.

  1. Kolloquien

    Jeder Fellow berichtet den anderen Fellows einmal während seines Aufenthaltes in einem Kolloquium über seine Arbeit. Seit der Gründung des Kollegs finden diese Kolloquien jeweils dienstags von 11 bis 13 Uhr statt und bestehen in der Regel aus einem Vortrag und einer anschließenden Diskussion. Der Vortrag soll den Charakter eines Werkstattberichtes haben und zugleich für Vertreter anderer Disziplinen verständlich sein. Als Vortragssprache wird in der Regel Englisch, Deutsch oder Französisch gewählt. Das Wissenschaftskolleg ermuntert seine Fellows - und unterstützt sie darin -, in der Sprache vorzutragen, in der sie ihre Sache am besten vertreten können, auch wenn sie jeweils nicht von allen Co-Fellows verstanden wird. Wenn auf Deutsch oder Französisch vorgetragen wird, sorgen die Fellow-Dienste für die Übersetzung des Textes ins Englische, so dass die anglophonen Fellows den Vortrag auf Englisch lesen können.

    Einzelne Fellows bittet der Rektor um einen öffentlichen Abendvortrag. Diese Vorträge finden in der Regel einmal im Monat mittwochs um 20 Uhr statt. Sie dienen dazu, am Beispiel der Forschungen einzelner Fellows die Arbeit des Wissenschaftskollegs einem breiteren Publikum vorzustellen.

  2. Mahlzeiten

    Die gemeinsamen Mahlzeiten – jeden Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag ein Mittagessen, am Donnerstag ein Abendessen – sieht das Wissenschaftskolleg als wichtigen Teil des gemeinschaftlichen Lebens an. Hier ergeben sich zusätzliche Gesprächsmöglichkeiten, auch über den fachlichen Austausch hinaus. Auch Seminarteilnehmer und Gäste der Fellows nehmen an den Mahlzeiten teil. Die Fellows können ihrerseits Gäste aus der Stadt einladen.

  3. Residenzpflicht

    In der Vereinbarung mit dem Rektor stimmen die Fellows der Residenzpflicht zu und erklären sich bereit, an den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Kollegs, insbesondere den Kolloquien der Fellows und den gemeinsamen Mahlzeiten, teilzunehmen. Sie informieren den Sekretär per E-Mail, wenn sie - aus dienstlichen oder privaten Gründen - verreisen. Abwesenheiten von mehr als einer Woche Dauer im Einzelfall oder von mehr als 30 Tagen während des Akademischen Jahres insgesamt bedürfen der Absprache mit dem Rektor.

  4. Seminare

    Für regelmäßige wie einmalige Treffen von Arbeitsgruppen der Fellows stehen im Wissenschaftskolleg Veranstaltungsräume unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Seminare mit auswärtigen und Berliner Teilnehmern sollen den Fellows helfen, ihre Forschungsprojekte voranzutreiben. Für die Einladung auswärtiger Teilnehmer müssen Drittmittel gefunden werden. Das Wissenschaftskolleg ist – im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten – bei der Beantragung der notwendigen Mittel und bei der Organisation der Seminare behilflich. Den räumlichen Bedingungen entsprechend ist bei solchen Seminaren die Zahl externer Teilnehmer in der Regel auf zehn  – davon fünf von außerhalb Berlins - begrenzt.

  5. Gäste der Fellows

    Das Wissenschaftskolleg kann die wissenschaftliche Arbeit der Fellows auch dadurch fördern, dass auf ihren Antrag Gäste zu intensivem fachlichen Austausch für Aufenthalte von bis zu zwei Wochen eingeladen werden. Das Wissenschaftskolleg stellt dem Gast, soweit es die Kapazitäten erlauben, ein Gästezimmer zur Verfügung und lädt ihn zu den für die Fellows angebotenen Mahlzeiten ein. Die Betreuung seiner Gäste während ihres Aufenthaltes am Wissenschaftskolleg obliegt jeweils dem Fellow, der die Einladung veranlasst hat.

  6. Publikationen, Jahrbuch

    Die Fellows werden gebeten, der Bibliothek bei ihrer Ankunft je ein Exemplar ihrer wichtigsten Publikationen zur Verfügung zu stellen, damit sie den anderen Fellows zugänglich sind, insbesondere die in den Arbeitsvorhaben als Lektüreempfehlung angegebenen Publikationen. Die Bibliothek des Wissenschaftskollegs sammelt zudem die Publikationen der Fellows, die während oder aufgrund ihres Aufenthaltes am Wissenschaftskolleg entstanden sind. Die Fellows werden um die Zusendung von Belegexemplaren gebeten. Diese Veröffentlichungen sollen einen Hinweis auf die Förderung durch das Wissenschaftskolleg enthalten.

    Nach Abschluss eines jeden Akademischen Jahres veröffentlicht das Wissenschaftskolleg ein Jahrbuch, für das der Rektor alle Fellows um einen kurzen Bericht über ihre Arbeit am Kolleg bittet.

Dienste für Fellows

  1. Bibliothek

    Die Bibliothek des Wissenschaftskollegs umfasst wichtige Nach­schla­gewerke aller Fachrichtungen und sammelt Veröffentlichungen der Fellows. Sie dient den Fellows als Handbibliothek und bietet gleichzeitig Zugang zu elektronischen Angeboten einschließlich Zeitschriften und Daten­banken. Die Bibliothekarinnen sind bei der Erschließung der wissenschaftlichen Bestände der Berliner und aus­wär­tigen Bibliotheken behilflich und unterstützen die Fellows bei Literatur­recherchen und der Nutzung fachspe­zi­fischer Informations­quellen. Die zur Forschungs­arbeit benötigte Literatur wird aus den Berliner Bibliotheken oder über die Fernleihe zur Nutzung im Wissenschaftskolleg ausgelie­hen.

  2. IT-Service

    Das Wissenschaftskolleg stellt in den Wohnungen und Büros Netzwerk­an­schlüsse zur Verfügung. Diese Anschlüsse ermöglichen den Zugang zum Internet sowie zu den internen Netzwerkdiensten (Backupserver, Druckserver).

    Fellows können einen PC oder einen Mac vom Wissenschaftskolleg bereitgestellt bekommen. Private Geräte der Fellows kön­nen nach Rücksprache mit dem IT-Service an das Netzwerk des Wissenschafts­kollegs ange­schlossen werden, wenn sie mit einer aktuellen Anti-Virus-Software ausgestattet sind. Die Mitar­beiter/innen des IT-Service sind bei auftretenden Computer-Problemen behilflich, können jedoch bei Arbeiten an privaten Geräten keine Haftung übernehmen.

    Das Wissenschaftskolleg richtet für jeden Fellow eine E-Mail-Adresse ein. Diese eröffnet den Zugang zu den Dienstleistungen des Kollegs, zum Beispiel zur Bibliothek und zu den hausinternen Informationen. Die Benutzung dieser E-Mail-Adresse wird erwartet, damit der Absender als Fellow des Wissenschaftskollegs erkennbar ist.

  3. Administrative Fellow-Betreuung

    Die Administrative Fellow-Betreuung hilft den Fellows bei der praktischen Vorbereitung ihres Auf­enthaltes (Reiseplanung und -buchung, Visa, polizeiliche Anmeldung, Aufenthaltserlaubnis, Versi­cherungen, etc.). Fellows, die mit ihren Kindern nach Berlin kommen, werden bei der Suche nach Schulen, Kindergarten- und Hortplätzen unterstützt.

  4. Veranstaltungsorganisation

    Die Mitarbeiter des Bereiches Veranstaltungsorganisation unterstützen die Fellows bei der Vorbe­rei­tung der Dienstagskolloquien und der öffentlichen Vorträge, bei der organisatorischen Betreu­ung von Seminaren mit auswärtigen Gästen sowie der Einladung wissenschaftlicher Gäste der Fellows; sie vergeben die Räume und koordinieren die Veranstaltungstermine.

  5. Deutschunterricht und Spracharbeit

    Am Wissenschaftskolleg wird in vielen verschiedenen Sprachen gedacht und gearbeitet, wobei die institutsinterne Kommunikation vor allem auf Deutsch und Englisch stattfindet.

    Jeweils vor Beginn des Akademischen Jahres werden vorbereitende Intensivkurse, während des Akademischen Jahres begleitende Deutschkurse angeboten. Das Unterrichtsangebot während des Akademischen Jahres besteht aus Gruppenunterricht für verschiedene Niveaus sowie Individualunterricht mit freier Stundenwahl nach Absprache mit der Lehrerin.

    Die Deutschkurse werden vom Wissenschaftskolleg subventioniert, das Kolleg geht jedoch von einer gewissen Selbstbeteiligung der Teilnehmer aus. Der wöchentliche Gruppenunterricht ist für Fellows kostenfrei; Familienangehörige zahlen eine Pauschale für das gesamte Akademische Jahr in Höhe von € 300. Für den Individualunterricht wird ein Kostenbeitrag von € 25 pro Stunde erbeten. Der 6-wöchige Intensivkurs (Anfang September bis Mitte Oktober) ist für Fellows kostenfrei, Familienangehörige zahlen für 150 Unterrichtsstunden (25 Stunden/Woche) € 1.000 , für 90 Unterrichtsstunden (15 Stunden/Woche) € 750. Für Kinder der Fellows werden je nach Gruppengröße Selbstbeteiligungen zwischen € 7 und € 15 je Kind erhoben.

    Übersetzer helfen denjenigen Fellows, die in einer anderen als ihrer Muttersprache vortragen oder schreiben wollen, ihre Texte auf Deutsch, Englisch oder Französisch sprachlich korrekt zu gestalten und stilistisch zu überarbeiten. Übersetzungen werden nur angenommen, wenn sie für die Kolloquien notwendig sind. Für andere Übersetzungen können den Fellows Übersetzer vermittelt werden. Auf Wunsch können Konversationskurse für Englisch und Französisch eingerichtet werden.

  6. Website

    Die Website des Wissenschaftskollegs (www.wiko-berlin.de) enthält allgemeine Informationen zu Organisation, Struktur und Zielen des Instituts, zu Fellows, Bewerbungsmöglichkeiten und Projek­ten. Ein Veranstaltungskalender unterrichtet über die Veranstal­tun­gen des Hauses und über Vorträge von Fellows in Berlin.

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